| Bundesregierung
beschließt steuerliches Sofortprogramm
Eigenheimzulage: Für Erbauer und Erwerber von selbstgenutzten Wohneigentum fällt die Eigenheimzulage mit Wirkung ab 2006 weg. Dies gilt für alle, die nach dem 31.12.2005 den Bauantrag gestellt bzw. den Kaufvertrag abgeschlossen haben. Abschreibung: Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung entfällt bei vermieteten Immobilien, die nach dem 31.12.2005 errichtet oder erworben worden sind. Bei Bau oder Anschaffung ab 2006 können die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten nur noch in gleichbleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben werden. Steuerberatungskosten: Die Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben wird ab 2006 eingeschränkt. Demnach sind ab 2006 nicht mehr abzugsfähig die Kosten für das Ausfüllen des Mantelbogens und der Anlage Kinder, die Kosten der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung sowie die Kosten der Beratung in Tarif- und Veranlagungsfragen bei der Einkommensteuer. Abfindungen: Die Steuerfreiheit für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses in Höhe von € 7.200,- bis € 11.000,- wird gestrichen. Hier wird eine Übergangsregelung eingeführt, nach der die Steuerfreiheit erhalten bleibt, wenn der Vertrag über die Auflösung vor dem 01.01.2006 geschlossen und die Abfindung vor dem 01.01.2007 ausbezahlt wird. Steuerfreibeträge: Die Steuerfreiheit der Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes des Arbeitnehmers wird ab 2006 komplett gestrichen. Steuerstundungsmodelle: Bei Steuerstundungsmodellen wie Windkraft- oder Medienfonds werden die Verlustverrechnungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Verluste aus meist gewerblich organisierten Steuersparmodellen können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Diese Regelung gilt rückwirkend für alle nach dem 11.11.2005 abgeschlossenen Fonds.
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