"Zweitwohnsitzsteuer"         

Warum eigentlich?

Ab 1.6.2005 sollen alle, die in Mainz einen zweiten Wohnsitz haben, eine Abgabe zahlen. Dies wird vor allem Studierende betreffen. Der Stadtrat hat diese Maßnahme beschlossen, um Geld in den angespannten Stadthaushalt zu bekommen. Nach der so genannten „Schlüsselzuweisung“ vom Land an die Städte, erhält Mainz nämlich für jeden eingetragenen Bürger/in ein Kopfgeld von derzeit € 420,00. Deswegen wurde beschlossen, die Bürger/innen dazu zu bewegen, in Mainz ihren Erstwohnsitz anzumelden. Wer dies nicht macht, zahlt Zweitwohnsitzsteuer. Auf diese Weise erhofft sich die Stadt Einnahmen in Höhe von ca. 2 Millionen Euro
Begründet wird diese Aktion damit, dass die Bürger/innen, die hier ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, auch in Mainz Gewerbesteuern zahlen und so ihren Beitrag zur Infrastruktur der Stadt (Kindergärten, ÖPNV usw.) leisten. Als Zweitwohnsitz Angemeldete liefern dagegen „keine direkte Gegenleistung“.
Von dieser Regelung gibt es nach Vollendung des 18. Lebensjahres keine Ausnahmen. Nicht nur, aber besonders für Studierende trifft das Kernargument nicht zu. Die Nebenjobs mit denen sich die meisten Studierenden das Studium finanzieren, sind nur in den seltensten Fällen versteuert. Zudem könnte man die Zweitwohnsitzsteuer mit einer Prämie für Ummeldungen zum Hauptwohnsitz koppeln, wie es in anderen deutschen Städten praktiziert wird.
Die Stadt erklärt nun, dass man die Zweitwohnsitzsteuer umgehen kann, indem man sich einfach ummeldet. Dabei wird aber vergessen, dass in vielen Fällen die Meldung bei den Eltern aus versicherungstechnischen Gründen notwendig ist. Das Gesetz trifft alle gleich und wird so vielen, besonders Studierenden, nicht gerecht. Hier müssen Sonderregelungen gefunden und das Gesetz ausgebessert werden. In der aktuellen Form ist es ungerecht.

Wie hoch sind die Steuern?

Die Berechnungsgrundlage ist die jährliche Nettokaltmiete. Von dieser sind dann 10% jährlich als Steuer fällig. Kostet die Wohnung also € 200,00 kalt, errechnet sich die Steuer:
€ 200,00 x 12 =  € 2.400,00, also sind jährlich € 240,00 zu zahlen.
Bei WG Bewohnern ist der genutzte Wohnraum Berechnungsgrundlage. Also, das eigene Zimmer und der Anteil der gemeinschaftlich genutzten Fläche.

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