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Die
Limited - Kaum Vorteile zur GmbH
Im laufenden Geschäftsbetrieb spielt die GmbH ihre Vorteile aus. Denn auch wenn die Limited in Großbritannien nicht tätig wird, benötigt sie dort ein registriertes und erreichbares Büro sowie ein britisches Bankonto. Diese Aufgaben werden meist durch einen ansässigen Anwalt oder einen Office-Center betreut, was aber Kosten verursacht. Jahresabschluss und Geschäfsbericht sind zudem jährlich dem dortigen Register in englischer Sprache vorzulegen. Dabei erfolgt die Bilanzaufstellung nicht nach dem deutschen HGB, das aber für die inländische Steuerbilanz maßgebed ist. Daher sind zwei getrennte Abschlüsse zu erstellen. Zudem muss die Limited zusätzlich in Großbritannien eine Steuererklärung abgeben, auch wenn dort keine Einnahmen erzielt werden. Zwar hat die Limited bei der Gründung einige Vorteile gegenüber der GmbH. Geht es jedoch um die laufenden Geschäfte, zeigt sie Schwächen auf. Es sind nicht nur zwei unterschiedliche Rechtsordnungen zu beachten. Auch wenn es um die Bilanzen und Steuern geht, ist die GmbH einfacher zu verwalten. Kostenersparnisse ber der Gründung sind da schnell wieder verloren. Zudem hat die Limited erhebliche Alltagsprobleme mit Ihrer Akzeptanz und erhält ohne Kapitalausstattung keine Darlehen. Zumindest für Mittelständer ist eine GmbH weiterhin meist die bessere Option.
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