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Die
vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab 2006
Durch diese Änderung erhält die Sozialversicherung und hier insbesondere die Rentenkasse insgesamt € 20 Mrd. zusätzlich, um einen weiteren Anstieg der Lohnnebenkosten zu verhindern. Durch die Verlegung der Fälligkeit kommen auf die Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen nicht unerhebliche Änderungen zu.
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