Fahrtenbuch - Pflicht besteht de facto ab dem 01.01.2006      



Ab dem 01.01.2006 dürfen Sie die private Nutzung Ihres Firmenwagens nur dann noch pauschal mit der 1%-Methode versteuern, wenn Sie Ihren PKW zu mehr als 50 vom Hundert betrieblich nutzen. Dieser Nachweis ist durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu belegen. Sie sollten daher unbedingt ab dem 01.01.2006 ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen.

Gelingt es Ihnen nicht, diesen Nachweis zu erbringen, geht Ihnen eventuell der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus der jeweiligen KFZ-Nutzung verloren.

Diese Regelung soll eingeführt werden.

 

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