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Kinderbetreuungskosten
- steuerliche Förderung berufstätiger Eltern
Die Höhe der Betreuungskosten für Kinder sind nach einem Kompromiss der Regierungsparteien abhängig vom Lebensmodell. So wird unterschieden zwischen Alleinerziehenden bzw. Paaren, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, und Paaren, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist. Ab dem 01.01.2006 gelten folgende Regelungen: Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren können zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal € 4.000,00, geltend gemacht werden (unabhängig vom Lebensmodell). In der Altersgruppe bis vierzehn Jahre können lediglich Familien, in denen beide Eltern erwerbstätig sind, sowie erwerbstätige Alleinerziehende zwei Drittel der Betreuungkosten, maximal € 4.000,00, geltend machen.
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