Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung berufstätiger Eltern      



Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen, die berufstätige Eltern für die Betreuung ihres Kindes haben. Diese sind beispielsweise Kosten für die Tagesmutter oder die Kindertagesstätte. Die steuerliche Regelung hat keine Auswirkungen auf den Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Bis 31.12.2005 galt eine Grenze von € 1.548,00.

Die Höhe der Betreuungskosten für Kinder sind nach einem Kompromiss der Regierungsparteien abhängig vom Lebensmodell. So wird unterschieden zwischen Alleinerziehenden bzw. Paaren, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, und Paaren, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist.

Ab dem 01.01.2006 gelten folgende Regelungen:

Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren können zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal € 4.000,00, geltend gemacht werden (unabhängig vom Lebensmodell).

In der Altersgruppe bis vierzehn Jahre können lediglich Familien, in denen beide Eltern erwerbstätig sind, sowie erwerbstätige Alleinerziehende zwei Drittel der Betreuungkosten, maximal € 4.000,00, geltend machen.

 

Copyright © 2006 Steuerberatung Ulf Weissfuss, Budenheim bei Mainz