Steuerberatungskosten      



Zum 01.01.2006 ist eine Änderung in Bezug auf die Abzugsfähigkeit der Steuerberatungskosten eingetreten. Diese ist allerdings nicht so schwerwiegend, wie es oftmals in den Medien dargestellt wird.

Lediglich entfallen ist der Sonderausgabenabzug bei

      - Ausfüllen der ESt-Erklärung (Mantelbogen, Anlage Kinder)

      - Geltendmachung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen , z. B. bei Einspruch

      - Beratung in Tarif- und Veranlagungsfragen

      - Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung

Gemischte Aufwendungen wie Steuerfachliteratur, Fahrtkosten zum Steuerberater müssen im Schätzungswege aufgeteilt werden.

 

Copyright © 2006 Steuerberatung Ulf Weissfuss, Budenheim bei Mainz