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Bundeseinheitliche
Steuer-Identifikationsnummer
Aus zehn Zahlen und einer Prüfziffer ergeben sich neben Namen und Anschrift auch Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Um die Umsetzung zu realisieren, übermitteln die Meldebehörden dem Bundeszentralamt für Steuern jeden Ende Juni 2007 registrierten Einwohner. Das Bundenzentralamt für Steuern unterrichtet die Steuerpflichtigen anschließend über die ihnen zugeteilte Steuer-Identifikationsnummer und die dazu gespeicherten Daten. Damit wird erstmals jeder Bürger mit einem unveränderbaren Kennzeichenvon einer staatlichen Stelle zentral erfaßt. Die neue Nummer ändert sich weder bei Orts- noch bei Finanzamtswechsel. Nach § 383a AO wird festgelegt, inwieweit und wofür diese Nummer verwendet werden darf. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft. So dürfen andere als die Finanzbehörden die Kennzahl nur zur Vornahme von Datenübermittlungen verwenden. Durch Vergabe dieser Nummer werden den Finanzbehörden folgende Einnahmen übermittelt: 1) Zins- und Dividendeneinnahmen 2) Renteneinnahmen 3) Lohn- und Gehaltseinnahmen 4) ggf Mieteinnahmen Copyright © 2007 Steuerberatung Ulf Weissfuss, Klein-Winternheim bei Mainz |