Steuerformulare 2006       


Um die maschinelle Lesbarkeit zu erleichtern, erscheinen die Steuerformulare ab 2006 in einem neuen Design.

Ebenso ist erstmals ab 2006 verpflichtend die Anlage EÜR bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern abzugeben. Für das Jahr 2004 wurde diese noch ausgesetzt. In 2005 bestand die Finanzverwaltung nicht unbedingt auf die Abgabe.

Die Abgabe der Anlage EÜR ermöglicht der Finanzverwaltung eine Auswertung hinsichtlich zeitraumübergreifender Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben und eines Branchenvergleichs. Von der ursprünglichen Begründung bei der Einführung der neuen Anlage, hierdurch eine Erleichterung für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen und fehlerhafte Eingaben zu vermeiden, ist wenig geblieben.

Geben Selbständige das Formular nicht ab, kann dies mit Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld durchgesetzt werden. Ein Verspätungszuschlag ist hingegen nicht möglich, weil die neue Anlage nicht Teil der Steuererklärung ist. Neben der ausgefüllten dreiseitigen Anlage EÜR muss die individuelle Gewinnermittlung nicht automatisch beigefügt werden. Sie kann aber zur individuellen Erläuterung von ermittelten Zahlen dienen.

Copyright © 2007 Steuerberatung Ulf Weissfuss, Klein-Winternheim bei Mainz