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Erleichterungen
zum Sonderausgabenabzug bei der Rürup-Rente
Doch dieser Mangel führt nicht dazu, dass der Sonderausgabenabzug gestrichen wird, da es sich nicht um ein erforderliches Merkmal für das Vorliegen einer Basisrente handelt. Denn schon aufgrund der im Zivilrecht bestehenden Vertragsfreiheit lassen sich einvernehmliche Vertragsänderungen ohnehin nicht verhindern, selbst wenn diese zunächst vertraglich ausgenommen wird. Daher sind lediglich die gesetzlichen und keine darüber hinausgehenden Voraussetzungen maßgebend. Zusätzlich gibt es weitere Neuerungen bei der Rürup-Rente: 1) Die Vorsorgebeiträge sind ab 2007 mit 64 statt 62 v. H. absetzbar. Die abzugsfähige Höchstgrenze steigt damit auf € 12.800,00 pro Person. 2) Rürup-Beiträge verpuffen nicht mehr, indem sie bei Anwendung der Günstigerprüfung nach altem Recht zusätzlich berücksichtigt werden. 3) Verträge zur privaten Basisrente dürfen neben Versicherungen auch Institute anbieten, die Riester-Policen vertreiben. Durch die neue Konkurrenzsituation kann es zu besseren Renditeaussichten kommen. Copyright © 2007 Steuerberatung Ulf Weissfuss, Klein-Winternheim bei Mainz |