Monatsbericht
des BMF / Mai 2005
Die konjunkturelle Erholung hat bislang zu keiner nennens-werten
Haushaltsentlastung geführt. Die nach wie vor schwache Inlandsnachfrage sowie
höhere Zinsausgaben und die Entwicklung der Arbeitsmarktausgaben wirken sich
weiterhin negativ auf die Haushaltsentwicklung aus.
Die Ausgaben des Bundes lagen im ersten Quartal 2005 mit 75,4 Mrd. ¤ um 1,4 Mrd.
¤ (+ 1,9 %) über dem Vorjahresergebnis. Die Entwicklung der Arbeitsmarktausgaben
wird dabei wesentlich von den erstmalig in dieser Form zu leistenden Ausgaben
für die Grundsicherung für Arbeitsuchende bestimmt. Die Einnahmen des Bundes
lagen bis zum März mit 40,6 Mrd. ¤ um
3,6 % über dem Vorjahresergebnis. Die Steuereinnahmen des Bundes lagen mit 35,2
Mrd. ¤ in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Hauptursächlich für die
vergleichsweise positive Gesamtentwicklung der Einnahmen ist die erstmalige
Abführung eines Teilbetrages des Aussteuerungsbetrags der Bundesagentur für
Arbeit nach § 46 SGB II an den Bund.
Ergebnisse der Steuerschätzung vom 10. - 12. Mai 2005:
Die bei Bund und Ländern eingegangenen Steuereinnahmen betrugen im 1. Quartal 2005
nach entgültigen Ergebnissen 90,4 Mrd., das sind 1,6 Mrd. bzw. 1,8 % mehr als im
ersten Quartal 2004. Dabei wurden die Rückgänge bei den reinen Bundes- und
Ländersteuern durch deutliche Aufkommensverbesserungen bei den
gemeinschaftlichen Steuern und hier insbesondere bei den
Veranlagungssteuern überkompensiert.
Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im 1. Quartal
2005; Die Länderhaushalte haben sich in 2004 aufgrund gestiegener Einnahmen und
einer rückläufigen Ausgabenentwicklung insgesamt positiv entwickelt. Das
Finanzierungsdefizit der Ländergesamtheit hat sich im Vergleich zum Vorjahr um
rund 5,2 Mrd. auf rund 25,2 Mrd. verringert und
liegt damit rund 1,0 Mrd. ¤ unter den Haushaltsplanungen 2004.
Entwicklung der Länderhaushalte im Jahr 2004: Das 1998 von
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen des
PHARE-Programms geschaffene Instrument der Verwaltungspartnerschaften (Twinning)
hatte zum Ziel, durch Partnerschaften der Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten
mit den Verwaltungen der EU-Kandidaten/Beitrittsländer die
notwendige Übernahme des Rechtsbestandes der Europäischen Union durch die
Beitrittsländer sowie dessen effiziente Anwendung durch deren Verwaltungen und
Gerichte zu erleichtern und zu beschleunigen. Übergeordnetes Ziel
des Twinning-Programms war es somit, in den neuen Mitgliedsländern der
erweiterten Union möglichst rasch einen vergleichbaren Standard des
Verwaltungshandelns zu erreichen wie in der Europäischen Union der 15
Mitgliedstaaten. |