Monatsbericht des BMF / Mai 2005

Die konjunkturelle Erholung hat bislang zu keiner nennens-werten 
Haushaltsentlastung geführt. Die nach wie vor schwache Inlandsnachfrage sowie 
höhere Zinsausgaben und die Entwicklung der Arbeitsmarktausgaben wirken sich 
weiterhin negativ auf die Haushaltsentwicklung aus.
Die Ausgaben des Bundes lagen im ersten Quartal 2005 mit 75,4 Mrd. ¤ um 1,4 Mrd. ¤ (+ 1,9 %) über dem Vorjahresergebnis. Die Entwicklung der Arbeitsmarktausgaben wird dabei wesentlich von den erstmalig in dieser Form zu leistenden Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende bestimmt. Die Einnahmen des Bundes lagen bis zum März mit 40,6 Mrd. ¤ um 3,6 % über dem Vorjahresergebnis. Die Steuereinnahmen des Bundes lagen mit 35,2 Mrd. ¤ in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Hauptursächlich für die vergleichsweise positive Gesamtentwicklung der Einnahmen ist die erstmalige Abführung eines Teilbetrages des Aussteuerungsbetrags der Bundesagentur für Arbeit nach § 46 SGB II an den Bund.

Ergebnisse der Steuerschätzung vom 10. - 12. Mai 2005: Die bei Bund und Ländern eingegangenen Steuereinnahmen betrugen im 1. Quartal 2005 nach entgültigen Ergebnissen 90,4 Mrd., das sind 1,6 Mrd. bzw. 1,8 % mehr als im ersten Quartal 2004. Dabei wurden die Rückgänge bei den reinen Bundes- und Ländersteuern durch deutliche Aufkommensverbesserungen bei den gemeinschaftlichen Steuern und hier insbesondere bei den Veranlagungssteuern überkompensiert.
Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im 1. Quartal 2005;  Die Länderhaushalte haben sich in 2004 aufgrund gestiegener Einnahmen und einer rückläufigen Ausgabenentwicklung insgesamt positiv entwickelt. Das Finanzierungsdefizit der Ländergesamtheit hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 5,2 Mrd. auf rund 25,2 Mrd. verringert und liegt damit rund 1,0 Mrd. ¤ unter den Haushaltsplanungen 2004.
Entwicklung der Länderhaushalte im Jahr 2004: Das 1998 von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen des PHARE-Programms geschaffene Instrument der Verwaltungspartnerschaften (Twinning) hatte zum Ziel, durch Partnerschaften der Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten mit den Verwaltungen der EU-Kandidaten/Beitrittsländer die notwendige Übernahme des Rechtsbestandes der Europäischen Union durch die Beitrittsländer sowie dessen effiziente Anwendung durch deren Verwaltungen und Gerichte zu erleichtern und zu beschleunigen. Übergeordnetes Ziel des Twinning-Programms war es somit, in den neuen Mitgliedsländern der erweiterten Union möglichst rasch einen vergleichbaren Standard des Verwaltungshandelns zu erreichen wie in der Europäischen Union der 15 Mitgliedstaaten.