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Sozialversicherung
- Auf Antrag weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern
- Pflegepersonen, die Angehörige der Pflegestufen I bis III im zeitlichen Umfang von wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen, - Selbständige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst und - Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder der assoziierten Staaten ausüben.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein: - Der Antragsteller muss innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig gewesen sein oder eine so genannte Entgeltersatzleistung bezogen haben. - Weiterhin darf die Zeit zwischen der Aufnahme der selbständigen Beschäftigung, die zur freiwilligen Versicherung berechtigt, und dem vorherigen Versicherungspflichtverhältnis nicht mehr als einen Monat betragen. - Im Rahmen einer Übergangsregelung kann der erstmalige Antrag für die freiwillige Versicherung bis zum 31 Dezember 2006 gestellt werden.
Anträge sind bei der Arbeitsagentur am Wohnort zu stellen.
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