Sozialversicherung - Auf Antrag weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern       



Ab dem 01.02.2006 können folgende Personen einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung stellen:

      - Pflegepersonen, die Angehörige der Pflegestufen I bis III im zeitlichen Umfang von wenigstens 14 Stunden wöchentlich          pflegen,

      - Selbständige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst und

      - Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder der assoziierten Staaten ausüben.

 

Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

      - Der Antragsteller muss innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens 12 Monate in der         Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig gewesen sein oder eine so genannte Entgeltersatzleistung bezogen haben.

      - Weiterhin darf die Zeit zwischen der Aufnahme der selbständigen Beschäftigung, die zur  freiwilligen Versicherung berechtigt,         und dem vorherigen Versicherungspflichtverhältnis nicht mehr als einen Monat betragen.

      - Im Rahmen einer Übergangsregelung kann der erstmalige Antrag für die freiwillige Versicherung bis zum 31 Dezember 2006         gestellt werden.

 

Anträge sind bei der Arbeitsagentur am Wohnort zu stellen.

 

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