Bezugsgrößen für 2007      

Für das Jahr 2007 ergeben sich nur wenige Änderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen, dafür aber Anpassungen im Beitragssatz:

1) Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt 2007 in den alten Bundesländern unverändert bei € 63.000,00 jährlich. Die Bemessungsgrenze Ost steigt hingegen auf € 54.600,00 jährlich.

2) Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt für das gesamte Bundesgebiet einheitlich bei jährlich € 42.750,00.

3) Die Versicherungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich für das gesamte Bundesgebiet einheitlich auf jährlich € 47.700,00.

4) Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Versicherte, die Ende 2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Grenze versicherungsfrei und privat versichert waren, beträgt unverändert jährlich € 42.750,00.

5) Die Bezugsgröße in den alten Bundesländern beträgt unverändert € 29.400,00. In den neuen Bundesländern beträgt sie ab 2007 jährlich € 25.200,00. Dieses Durchschnittsentgelt beeinflusst die spätere Rentenhöhe.

6) Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt von 19,5 auf 19,9 v. H. und bei der Knappschaft von 25,9 auf 26,4 v. H.

7) Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung mindert sich von 6,5 auf 4,2 v. H.

Copyright © 2007 Steuerberatung Ulf Weissfuss, Klein-Winternheim bei Mainz