Beantragung der USt-IdNr. im Internet      



Ab sofort kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch im Internet beantragt werden. Dies ist bis zum 31.12.2005 unter der Rubrik "Onlinedienste" auf der Homepage des Bundesamtes für Finanzen - BfF und ab dem 01.01.2006 beim Bundenzentralamt für Steuern - BZSt möglich.

Nach Eingabe der erforderlichen Daten, die je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich sein können, erfolgt ein Abgleich der eingegebenen Daten zu denen des BfF und die Erstellung eines Onlinebescheides über die automatische Bearbeitung für den Antragsteller. Allerdings erfolgt die Bekanntgabe der neu zugeteilten oder einer bereits existenten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach wie vor über den Postweg an die Anschrift des jeweiligen Antragstellers. Dadurch soll verhindert werden, dass nicht berechtigte Antragsteller Kenntnis von der USt-IdNr. erhalten. Demzufolge können auch Steuerberater diesen Antrag stellen. Die Bekanntgabe erfolgt an den Mandanten.

Zur Online-Beantragung sind folgende Angaben erforderlich:

       Finanzamt, das für die Besteuerung der Umsatzsteuer zuständig ist

       Steuernummer, unter der das Unternehmen umsatzsteuerlich geführt wird (bei Organgesellschaften die KSt-Nummer)

       bei Einzelunternehmen ist der Name, der Vorname und das Geburtsdatum des Steuerpflichtigen anzugeben

       bei anderen Unternehmern ist der Name, die Postleitzahl und der Ort anzugeben

 

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