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Kinder
dürfen mehr verdienen; Sozialversicherungsbeiträge kommen zum Abzug
Für Steuerzahler mit volljährigen Kindern, die noch zur Schule gehen, studieren oder für einen Beruf ausgebildet werden, hat sich beim Kindergeld und bei den steuerlichen Abzugsbeträgen für Kinder eine ganz wichtige Verbesserung ergeben: Das Bundesverfassungsgericht hat den Grenzwert der unschädlichen Einkünfte und Bezüge der Kinder familienfreundlich korrigiert. Die von einem Kind im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleisteten Sozialversicherungsbeiträge dürfen nicht mehr zu den Einkünften und Bezügen gerechnet werden. Das hat zur Folge, dass in vielen Fällen nunmehr ein Anspruch auf Kindergeld bzw. auf die steuerlichen Freibeträge für Kinder besteht.
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